Nicht nur vor neugierigen Blicken der Nachbarn schützt ein Sichtschutz auf dem Balkon, auch bei Wind kann er helfen, trotz allem ein lauschiges und gemütliches Plätzchen zu schaffen. Auf den Punkt gebracht schützt nicht nur vor neugierigen Blicken, sondern auch vor Wind
Vermieter oder Eigentümerversammlung um Erlaubnis fragen, da sichtbarer Eingriff Wer den Balkon vom Vermieter aus nicht mit einem Sichtschutz verändern darf, kann in einem solchen Fall auf der entsprechenden Seite große Kübel aufstellen, in die dann hochwachsende Pflanzen kultiviert werden.
Hierbei ist darauf zu achten, zu welcher Seite der Balkon ausgerichtet ist. Tipp: Wenn Sie Spalier- oder Säulenobst wählen, haben Sie zudem den positiven Nebeneffekt, dass Sie im Sommer eigene Äpfel, Birnen oder Beeren ernten können.
Wenn ein dauerhaft befestigter Sichtschutz am Balkon vom Vermieter oder auch der Eigentümerversammlung nicht gewünscht ist, dann können auch rankende Pflanzen helfen, die neugierigen Blicke der Nachbarn auszuschließen. Die Kübel können Sie entlang des Balkongitters aufstellen, sodass sie bei Bedarf verschoben werden können.
Tipp: Der positive Nebeneffekt bei einem Balkon mit rankenden Pflanzen ist, dass dieser hierdurch auch bienen- und insektenfreundlich ist. Vertikale Gärten sind eine gute Möglichkeit, verschiedene Pflanzen auch auf einem kleinen Balkon zu ziehen. Gleichzeitig bietet ein solch selbst gestalteter Garten auch einen guten Sichtschutz zum Nachbarn, wenn Sie ihn auf der richtigen Seite aufstellen: Wenn durch ein Balkongeländer hindurch auf einen Balkon geschaut werden kann, ist dies oftmals auch unangenehm.
Die Sichtschutzvarianten können Sie alle auch noch mit bunten oder einfarbigen LED-Lichtern versehen, die den Strom über das Sonnenlicht erhalten. Wenn ein Sichtschutz am Balkon nicht dauerhaft gewünscht ist, sondern nur ab und zu vor neugierigen Blicken schützen soll, eignet sich ein eingesetzter Sonnenschirm:
Wer in seinem Eigentum auf dem Balkon ein neues Geländer plant, kann hier bereits vorausschauend mitdenken und eines wählen, das dann als Sicht- und Windschutz agiert:
Ein Paravent ist in der Regel mindestens zwei Meter hoch und schützt daher gut vor den neugierigen Blicken der Anderen. Zudem handelt es sich hierbei um einen mobilen Sichtschutz, der nicht von einem Vermieter verboten werden kann. Denn der stylische Hingucker kann jederzeit zusammengeschoben und in eine Ecke gestellt werden.
Sichtschutzmatten können mit dem Balkongeländer auf gleicher Höhe abschließen, dann benötigen Sie keine Erlaubnis des Vermieters. Wenn Sie Sichtschutzwände am Balkon montieren, dann wird auf jeden Fall immer eine Erlaubnis vom Vermieter oder der Eigentümerversammlung benötigt. Denn hierbei handelt sich um eine permanente Veränderung der Fassade:
Tipp: Alle hier vorgestellten Möglichkeiten für einen Sichtschutz auf dem Balkon können Sie natürlich auch miteinander kombinieren, um noch mehr Privatsphäre auf dem Balkon zu erhalten.









